Angebotsvorlage

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Dokument
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Steuerstatus
Kunde und Angebot

Vorgabe: 30 Tage nach dem Angebotsdatum.

Positionen

Beträge mit Komma eingeben, z. B. 0,85. Einzelpreise sind Nettopreise.

    Leistungsumfang

    Vorschau

    Was in ein Angebot gehört

    Für ein Angebot über Dienst- oder Handwerksleistungen schreibt das Gesetz in der Regel keine bestimmte Form vor. Je klarer es ist, desto weniger muss später nachverhandelt werden — und desto leichter wird daraus die Rechnung. In ein Angebot gehören:

    Wiederkehrende Leistungen — die wöchentliche Unterhaltsreinigung, die monatliche Wartung — stehen in dieser Vorlage in eigenen Summenblöcken. So rechnet niemand einmalige und laufende Beträge zu einer Zahl zusammen, die es so nie geben wird.

    Angebot oder Kostenvoranschlag?

    Ein Angebot bindet Sie: Wer einem anderen einen Vertragsschluss anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, er hat die Bindung ausgeschlossen (§ 145 BGB). Setzen Sie eine Frist, kann der Kunde nur innerhalb dieser Frist annehmen (§ 148 BGB) — deshalb steht im Angebot ein „gültig bis“. Nimmt der Kunde rechtzeitig an, gilt der angebotene Preis.

    Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Für Werkleistungen — typisch im Handwerk — regelt das BGB ihn als „Kostenanschlag“: Er ist im Zweifel nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB). Zeichnet sich ab, dass er wesentlich überschritten wird, müssen Sie den Kunden unverzüglich informieren. Kündigt der Kunde deshalb, können Sie nur den Teil der Vergütung verlangen, der der bereits geleisteten Arbeit entspricht, und Ihre Auslagen (§ 649 und § 645 Abs. 1 BGB). Wählen Sie oben „Kostenvoranschlag (unverbindlich)“, steht genau das im PDF: „Unverbindlicher Kostenvoranschlag.“

    Vom Angebot zum Auftrag

    Nimmt der Kunde Ihr Angebot an, wird daraus ein Auftrag. Für die Arbeit danach gibt es in Chronostaff das Modul Arbeitsaufträge — optional, auf Anfrage freischaltbar: Aufträge mit Positionen, Material, Fotos und Unterschrift, der Arbeitsbericht entsteht als PDF. Angebote erstellt Chronostaff nicht; dafür ist diese Vorlage da, und sie bleibt davon unabhängig.

    Weitere kostenlose Vorlagen

    Häufige Fragen

    Brauche ich ein Konto, und werden meine Daten übertragen?

    Kein Konto, keine E-Mail-Adresse, keine Anmeldung. Ihre Eingaben werden nicht übertragen: Vorschau und PDF entstehen auf Ihrem Gerät. Beim ersten Erstellen lädt die Seite die Schrift für das PDF von chronostaff.org — ohne Ihre Eingaben. Firmenangaben, Logo und den aktuellen Entwurf merkt sich Ihr Browser auf diesem Gerät; „Daten im Browser löschen“ entfernt sie.

    Ich bin Kleinunternehmer. Was steht dann im Angebot?

    Wählen Sie unter Steuerstatus „Kleinunternehmer (§ 19 UStG)“. Dann verschwinden alle Umsatzsteuer-Felder und -Spalten, und das PDF enthält den Satz „Umsatzsteuerbefreit als Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Nach § 19 Abs. 1 UStG gilt die Regelung, wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet.

    Wann brauche ich Reverse-Charge (§ 13b UStG)?

    Bei bestimmten Leistungen zwischen Unternehmen schuldet nicht Sie, sondern Ihr Kunde die Umsatzsteuer — etwa bei Bauleistungen oder beim Reinigen von Gebäuden, wenn der Kunde selbst nachhaltig solche Leistungen erbringt. Dann rechnen Sie ohne Umsatzsteuer ab, und auf dem Dokument steht „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Ob das auf Ihren Auftrag zutrifft, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung. Sie finden die Einstellung unter „Weitere Optionen“.

    Wie lange ist ein Angebot gültig?

    So lange, wie Sie es festlegen. Ohne Frist kann ein schriftliches Angebot nur so lange angenommen werden, wie Sie unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort rechnen dürfen (§ 147 Abs. 2 BGB) — ein dehnbarer Zeitraum. Ein Datum ist eindeutiger; die Vorlage schlägt 30 Tage nach dem Angebotsdatum vor.

    Was hat es mit den Arbeitskosten nach § 35a EStG auf sich?

    Privatkunden können für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen einen Teil der Arbeitskosten von der Steuer abziehen. Voraussetzung ist eine Rechnung und dass die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt (§ 35a Abs. 5 EStG). Wenn Sie die Arbeitskosten schon im Angebot ausweisen, weiß der Kunde, womit er rechnen kann.

    Kann ich mein Logo einfügen?

    Ja, als PNG oder JPEG bis 1 MB. Das Logo wird nicht hochgeladen; es bleibt in Ihrem Browser und erscheint oben rechts im PDF.

    Ist das Angebot damit rechtlich abgesichert?

    Die Vorlage hilft, ein vollständiges und nachvollziehbares Angebot zu schreiben. Ob es für Ihren Fall genügt, hängt vom Einzelfall ab — die Vorlage ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.


    Vorlage ohne Gewähr.